Physiotherapie

WAS IST DAS ÜBERHAUPT?

Der international übliche Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in hieß bis 1994 in Deutschland noch Krankengymnast/in.

Gestützt auf die Diagnose des Arztes erstellt der Physiotherapeut seinen Befund. D.h. , er untersucht den Patienten, um genau festzustellen, wann und wo dieser welche Art von Funktionsstörungen oder Schmerzen hat.

Auf der Basis der Befunderhebung erstellt der Physiotherapeut seinen Behandlungsplan mit Nah- und Fernzielen. Diese können z.B. sein Schmerzlinderung, Verbesserung von Beweglichkeit, Muskelkraft, Koordination und Alltagsfunktionen.

Je nach Ziel wählt der Physiotherapeut entsprechende Maßnahmen aus. Diese können überwiegend passiv sein, wie z.B. Massagegriffe. Es können aber auch aktive Bewegungen sein, die der Patient selbst ausführt, zeitweise werden dafür auch spezielle Geräte wie z.B. Pezziball oder Theraband eingesetzt. Häufig erstellt der Physiotherapeut auch ein Hausaufgabenprogramm. Ebenso gehören Maßnahmen wie Elektrotherapie, Eis oder Fango zu den Anwendungen, die von Physiotherapeuten ausgeführt werden.

Die Physiotherapie kann in vielen Bereichen eingesetzt werden. Schmerzen, Funktionsstörungen und Formveränderungen gehören dazu.

Hier ein paar Beispiele:

  • Schmerzen in Hals-, Brust oder Lendenwirbelsäule und Kiefergelenk
  • Operative Einpflanzung eines neuen Gelenks
  • Verletzung der Weichteile, Gelenke und/oder Knochen
  • Gelenkarthrosen
    Rheumatoide Arthritis
  • Operative Eingriffe an inneren Organen oder Gelenken
  • Gefäßerkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen wie MS, Parkinson, Querschnittlähmung,.....
  • Inkontinenz
  • Schwindel

 

Der Weg zur Physiotherapie

VON DER VERORDNUNG BIS ZUR BEHANDLUNG

Wenn Sie Beschwerden haben, die man mit physiotherapeutischen Maßnahmen behandeln kann, müssen Sie als erstes zum Arzt gehen. Er oder sie kann dann eine Verordnung schreiben, auf der folgendes vermerkt sein muß: Diagnose, Leitsymptomatik, sowie die genaue Anzahl und Art der angeordneten Maßnahmen. Welche dies im einzelnen sein können, ist im Heilmittelkatalog (Heilmittelkatalog.de) nachzulesen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind zu uns in die Praxis zu kommen, muß auf dem Rezept das Kästchen "Hausbesuch" angekreuzt sein, um Sie zuhause behandeln zu können.

Ohne ärztliche Verordnung dürfen wir niemanden therapieren. Einzige Ausnahme: Sie waren schon mit der gleichen Diagnose bei uns in Behandlung und haben lediglich die Folgeverordnung nicht bekommen, die sie gerne haben wollten. Dann können Sie auch eine Serie selbst bezahlen, da wir ja bereits eine gültige Verordnung von Ihnen haben.

Wenn der Arzt von vornherein kein Kassenrezept ausstellen möchte, so kann er Ihnen immer noch eine Privatverordnung ausstellen, diese müssen Sie dann allerdings selbst bezahlen.

Wenn Sie keine Beschwerden haben und etwas zur Prävention machen wollen, können Sie dies auch ohne Rezept machen. Wir bieten z.B. eine Wirbelsäulengymnastik in der Gruppe an, können Sie aber auch in einem Einzeltermin durchchecken und Ihnen ein individuelles Programm erstellen.

Die Leistungen von Regine Reuschling und Martin Müller als Heilpraktiker werden selbstverständlich ohne ärztliche Verordnung erbracht.

 

Der erste Termin

WAS MUSS ICH MITBRINGEN?

Die Versichertenkarte, das Rezept, ein Handtuch und bequeme Kleidung. (Wenn Sie etwas an den Armen haben : ein T-Shirt mit kurzem Arm, an den Beinen: eine kurze Hose) Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, benötigen Sie Ihren Befreiungsausweis, ansonsten Geld um die Rezeptgebühr zu begleichen.